Wenn Verhalten sexueller Natur unerwünscht ist und die Würde verletzt. Maßgeblich ist die Perspektive der betroffenen Person, nicht die der handelnden.
Nein. Ein ausdrückliches „Stopp“ ist nicht erforderlich. Auch Schweigen oder Ausweichen kann Unerwünschtheit signalisieren.
Ja – alle Geschlechter können betroffen sein.
Sexualisierte Emojis/Bilder ohne Zustimmung sind nicht in Ordnung. Inhalte sichern, Grenzen benennen, melden.
Ja, jederzeit. Unterstützung durch Leitung/Vertrauensperson organisieren.
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530, 116 016, 116 006 – anonym, vertraulich.
Je nach Schwere ggf. Straftatbestände (z. B. § 184i, § 177 StGB). Keine Rechtsberatung – bitte fachlichen Rat einholen.
Datum/Uhrzeit, Ort, Wortlaut, Beteiligte/Zeugen – kurz und sachlich; zeitnah festhalten.
Leitung/Vertrauensperson, Kollegium, externe Beratungsstellen (siehe Hilfe). Fürsorgepflicht gilt.