Informationsportal: Respekt in der Fahrausbildung
Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e. V. – in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Häufige Fragen

Wann beginnt sexuelle Belästigung?

Wenn Verhalten sexueller Natur unerwünscht ist und die Würde verletzt. Maßgeblich ist die Perspektive der betroffenen Person, nicht die der handelnden.

Muss ich „Stopp“ sagen?

Nein. Ein ausdrückliches „Stopp“ ist nicht erforderlich. Auch Schweigen oder Ausweichen kann Unerwünschtheit signalisieren.

Trifft das auch Männer?

Ja – alle Geschlechter können betroffen sein.

Was ist im Chat/WhatsApp zu beachten?

Sexualisierte Emojis/Bilder ohne Zustimmung sind nicht in Ordnung. Inhalte sichern, Grenzen benennen, melden.

Kann ich den Fahrlehrer wechseln?

Ja, jederzeit. Unterstützung durch Leitung/Vertrauensperson organisieren.

Was mache ich bei akuter Belastung?

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530, 116 016, 116 006 – anonym, vertraulich.

Ist das strafbar?

Je nach Schwere ggf. Straftatbestände (z. B. § 184i, § 177 StGB). Keine Rechtsberatung – bitte fachlichen Rat einholen.

Wie dokumentiere ich richtig?

Datum/Uhrzeit, Ort, Wortlaut, Beteiligte/Zeugen – kurz und sachlich; zeitnah festhalten.

Ich bin Mitarbeiter:in und betroffen – an wen wende ich mich?

Leitung/Vertrauensperson, Kollegium, externe Beratungsstellen (siehe Hilfe). Fürsorgepflicht gilt.