Informationsportal: Respekt in der Fahrausbildung
Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e. V. – in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Hilfe & Beratung bei sexueller Belästigung in der Fahrschule

Hilfe & Beratungsstellen

Wenn Sie über ein Erlebnis sprechen möchten oder unsicher sind, ob eine Situation sexuelle Belästigung war, können Sie sich vertraulich beraten lassen. Die folgenden Angebote sind externe Beratungsstellen. Das Verkehrsministerium ist keine Erstansprechstelle für persönliche Hilfeanliegen.

Empfohlene erste Anlaufstelle

Beratung bei sexueller Belästigung

Telefon: 0800 22 55 530
Offizieller Name des Angebots: Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Einrichtung/Träger: N.I.N.A. e. V. – gefördert durch die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)

Der offizielle Name enthält das Wort „Missbrauch“. Sie können sich dort auch melden, wenn Sie unsicher sind, ob das Erlebte „schlimm genug“ war – etwa bei sexueller Belästigung, unangenehmer Nähe, übergriffigen Nachrichten oder belästigenden Bemerkungen.

Weitere Beratungsangebote

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Telefon: 116 016
Einrichtung: Bundesweites Beratungsangebot beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Anonym, kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar. Schwerpunkt: Gewalt gegen Frauen.

WEISSER RING Opfer-Telefon

Telefon: 116 006
Einrichtung: WEISSER RING e. V.

Bundesweite Hilfe für Menschen, die von Straftaten betroffen sind.

Regionale Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg

Einrichtung/Netzwerk: LKSF Baden-Württemberg e. V. – Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Über die LKSF-Übersicht können regionale Beratungsstellen in Baden-Württemberg gesucht werden.

Beratungsstellen der LKSF öffnen

Aufsichtsbehörden (Baden-Württemberg)

Wenn es um die Aufsicht über Fahrschulen, Fahrlehrerschulen oder Ausbildungsstätten geht, ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde im Landkreis oder Stadtkreis maßgeblich.

Aufsichtsbehörden BW