Informationsportal: Respekt in der Fahrausbildung
Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e. V. – in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Wann beginnt sexuelle Belästigung?

Es kommt vor allem auf zwei Dinge an:

1. Es ist nicht gewollt.

Die betroffene Person möchte das Verhalten nicht.

2. Die Sicht der betroffenen Person zählt.

Entscheidend ist, wie sich die Person fühlt – nicht, wie es gemeint war.

Ein klares „Stopp“ kann helfen, die Grenze deutlich zu machen. Aber: Man muss nicht „Nein“ sagen, damit etwas als unerwünscht gilt. Auch Schweigen, Unsicherheit oder Weggehen können zeigen, dass etwas nicht gewollt ist.

Typische Formen mit Beispielen

Im Theorieunterricht

  • Kommentare zu Körper/Aussehen vor der Gruppe („In dem Outfit…“).
  • Sexualisierte Witze im Unterricht („Nur Spaß!“) – einseitig, unangenehm.
  • Verwendung zweideutiger Bilder/Emojis in Kurs-Chats.

Im Fahrzeug (Praxis)

  • „Zufällige“ Berührungen beim Anschnallen/Einweisen.
  • Aufdringliche Blicke, Pfeifen, Bemerkungen zur Kleidung.
  • Einladungen ohne Ausbildungsbezug („Treffen wir uns später?“).

Humor oder Anzüglichkeit?

Humor ist, wenn beide lachen. Wird es einseitig, unangenehm oder sexualisiert, ist die Grenze überschritten – auch wenn es als „Spaß“ bezeichnet wird.

Wichtige Klarstellung zu Straftaten

Sexuelle Belästigung kann Teil oder Vorstufe gravierenderer Straftaten sein (z. B. sexuelle Belästigung nach § 184i StGB oder sexueller Übergriff/Vergewaltigung nach § 177 StGB). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.